Schulbesuch bei potentiell gefährlichen Wetterlagen

 

Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Sturm und starkem Schneefall sowie bei extremen Sommertemperaturen stehen Sie als Erziehungsberechtigte möglicherweise vor der Frage, ob Ihr Kind die Schule aufsuchen oder zu Hause bleiben sollte.

Die Schulordnung sieht hierfür folgende Regelung vor:

 

„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg zumutbar ist…“  (§ 33 (5) Übergreifende Schulordnung).

Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen für Ihre Tochter/Ihren Sohn zumutbar ist, entscheiden Sie somit als Erziehungsberechtigte  alleine.

 

Gelangen Sie zu der Auffassung, dass der Schulweg aufgrund extremer Wetterbedingungen für Ihr Kind nicht zumutbar ist, können Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn an diesem Tag zu Hause lassen.

 

Allerdings ist es notwendig, die Schule über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren!

 

 

Aktuelle Informationen: Sturmtief Sabine:

 

https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/sturmtief-sabine-sicherheit-geht-immer-vor/